AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bowlerei Cook & Catering GmbH, Sandkamp 7, 23843 Bad Oldesloe, Stand 04.03.2023.

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen innerhalb wie in den Räumen der Bowlerei Cook & Catering GmbH für Bewirtung und Freizeitaktivitäten, im Folgendem „Restaurant“ genannt.

Für die Catering-Leistungen, Durchführung von Veranstaltungen sowie Vermietung von Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen werden stets gesonderte schriftliche Verträge geschlossen, die ergänzend wirken.

Unsere AGB‘s gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in der jeweiligen Fassung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von unseren Leistungsbeschreibungen abweichende Vereinbarungen zu treffen.

§2 Leistungsumfang

Der Umfang unserer Leistungen bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen sowie den nachfolgenden Bestimmungen. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand unserer Dienstleistungen.

§3 Preise, Zahlungen, Zahlungsbedienungen

Alle Preise verstehen sich zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer. Rechnungen zu Catering-Leistungen sowie Veranstaltungen als auch Vertragsbestätigungen können wir per E-Mail an Kunden versenden.

Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich als Abholpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste neuesten Datums. Die Veröffentlichung der Preise erfolgt auf unserer Webseite unter www.bowlerei.de bzw. durch die Auslage in unseren Räumen. Dies gilt ebenfalls für die Tagesaktionen und Gruppenangebote.

Das Restaurant ist berechtigt bei Buchung von Veranstaltung über 25 Personen eine Anzahlung von 50 % des vertraglich vereinbarten Entgelts zu verlangen. Diese ist 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Wurde die vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, so kann diese nach Vereinbarung in Form einer EC/Visa-Zahlung vor Veranstaltungsbeginn erbracht werden. Bei Nichtzahlung der Vorkasse behält sich das Restaurant vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

Der Kunde teilt dem Restaurant 10 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20 % ist das Restaurant berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch das Restaurant möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Ergänzungen, Änderungen und die Aufhebung des zustande gekommenen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Eine Gruppenpauschale mit Bowling kann gewählt werden, wenn die Buchung komplett für alle Gäste einer Gruppe erfolgt. Falls eine Person aus einer Gruppe nicht an einer Gruppenpauschale teilnimmt, doch aber Bowling in der Gruppe mitspielt, werden die Preise gem. unseren Preisliste für Bowlingspiel, Leihschuhe und den Verzehr extra berechnet.

Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und der Lieferung an den Kunden mehr als 4 Monate verstrichen sind. Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können bei Unternehmen 8 % bei Verbrauchern 5 % Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (EZB) verlangt werden. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§4 Angebot

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen für Catering-Leistungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Der Vertrag zwischen dem Restaurant und dem Kunden kommt durch Buchung und Bestätigung des Vertragsangebots des Restaurants durch den Kunden zustande.

 $5 Liefertermine

Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung und Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

§6 Stornierung

Die Stornierung des Vertrages bedarf der Schriftform. Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Kostenvoranschlag) berechnen wir:
30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin     25 %,
14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin     50 %,
7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin       75 %
des Auftrages.
Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Bei nicht erscheinen, wird eine No-Show-Pauschale in Rechnung gestellt.

Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung einer Veranstaltungsräumlichkeit, so behält sich das Restaurant vor, bei Stornierung nach Vertragsabschluss (laut Kostenvoranschlag) in jedem Fall die Raummiete laut Listenpreis in Rechnung zu stellen, wenn eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

§7 Rücktritt

Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag wird für beide Seiten ausgeschlossen. Sofern doch in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Restaurant seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Restaurant auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Das Restaurant ist zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Kunde den vereinbarten Abschlag nach Vertragsunterschrift nicht oder nicht rechtzeitig an das Restaurant zahlt, oder
  • vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder
  • Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden, oder
  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist, oder
  • der Kunde gegen die Hausordnung verstößt, oder
  • das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, oder 
  • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt ist. 

Im Stornofall erhält das Restaurant als pauschale Aufwandsentschädigung einen Betrag von 10 % der vereinbarten Vertragssumme. Bei berechtigter Kündigung des Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Sofern das Restaurant nicht Eigentümer einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, haftet das Restaurant nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipmenteigentümers begründet ist. Das Restaurant behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

§8 Änderungen

Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speisenangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten.

§9 Transportkosten und Gefahrenübergang

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt der Mindesttransportpreis für Lieferungen von Food, Beverage und Geschirr/ Mobiliar 50€ netto im Oldesloer Stadtgebiet. Dieser beinhaltet 1 Fahrer zzgl. max. 30 Minuten Aufbauzeit vor Ort. Weiterer Personal- oder Zeitaufwand wird gesondert berechnet; hierfür gelten jeweils die Preise unserer Liste neuesten Datums.

Ist der Kunde Unternehmer und versenden wir die Ware oder sonstigen Mietgegenstand außerhalb unseres Firmensitzes,  geht die Haftung auf den Kunden über, sobald wir die Ware zur Auslieferung unserem Personal, dem Kurier, Frachtführer oder Dritten übergeben haben.

§10 Mängel

Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie uns diese sofort an. Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen unverzüglich nach Eintreffen, gilt bei offensichtlichen Mängeln der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig. Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung dem jeweiligen Projektleiter mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben.

§11 Schadensersatzpflicht

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Das Restaurant übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines Schadens nachgewiesen werden können. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei der Verletzung wesentlichen Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Schadenersatzpflicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden seitens Dritter können wir selbstverständlich in keinem Fall die Haftung übernehmen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden oder vom Kunden angemietete Veranstaltungsräumlichkeiten allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen (z.B. durch Abdeckplanen u.ä.). Bei besonders empfindlichem Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.

§12 Mietpreis-Mieteinheit-Übergabe/Rückgabe

Alle aufgeführten Mietpreise (bzgl. Geschirr, Mobiliar u.ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit von drei Tagen ohne Sonn- und Feiertage. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzen Tag. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben.
Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.

Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Ware so lange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde.
Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde, insbesondere verpflichtet:
– den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern
– uns sofort zu informieren, wenn der Mietgegenstand beschädigt /reparaturbedürftig ist
– alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjektes auf seine Kosten einzuholen. Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht.

§13 Haftung

Wir haften für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen, Arglist oder dem Produkthaftungsgesetz beruhen sowie für Personenschäden und zugesicherte Eigenschaften. Für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, rechtliche Zulässigkeit, Mangelfolgeschäden, „weiterfressende Schäden“, mittelbare Schäden sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht.
Bei vertragswidrigem Gebrauch, verstoßen gegen unsere Hausordnung oder unbefugter Änderung der von uns überlassenen Vertragsleistungen endet unsere Haftung.
Für Leistungsunterbrechungen oder -verzögerungen haften wir nicht, soweit sie auf höherer Gewalt oder vergleichbaren Ereignissen wie Streik und Aussperrung, Ausfälle bei der Stromversorgung, Naturkatastrophen, Gewaltakte Dritter, sowie behördliche Eingriffe als Ursache haben.

§14 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

§15 Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, ganz oder teilweise unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für evtl. ergänzungsbedürftige Lücken.
Die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem deutschen Recht. Die Geltung des deutschen Kollisionsrechts und des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf sind ausgeschlossen.
Im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Bad Oldesloe als Gerichtsstand vereinbart. Für gegen uns gerichtete Klagen ist dieser Gerichtsstand ausschließlich. Wir behalten uns vor, den Kunden auch an seinem Wohnort oder einem anderen gesetzlich begründeten Gerichtsstand zu verklagen